Stiftung Wohnungshilfe - Schwerpunkt energetische Sanierung/Klimaschutz
Die FDP-Fraktion möchte, dass die Richtlinien der Stiftung Wohnungshilfe überarbeiten werden, um einen Schwerpunkt energetische Sanierung, Klimaschutz einzuarbeiten.
Die Förderrichtlinie der Stiftung Wohnungshilfe Hameln, Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum, soll dahingehend ergänzt werden, dass
a) bei Familien sowie
b) bei Haushalten mit mindestens einer Person über 60 Jahre
bauliche Maßnahmeng gefördert werden können, die der Senkung CO2-Emissionen dienen einschließlich der Schaffung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge.
Durch die Förderrichtlinie können auch Wohngebiete mit besonderem Entwicklungsbedarf festgelegt werden. Wohngebiete mit besonderem Entwicklungsbedarf sollen danach zukünftig auch Gebiete sein, in denen energetische Maßnahmen, wie oben beschrieben, besonders zu fördern sind, um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen.
Begründung: Aufgrund der notwendigen Ziele der Stadt Hameln Klimaneutralität zu erreichen, müssen vielfältige Maßnahmen ergriffen werden, um insbesondere CO2-Emissionen zu vermeiden. Wesentlich dazu ist auch, die Infrastruktur für Elektromobilität herzustellen, mithin Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge (Wallbox) zu schaffen und besondere Energiesparmaßnahmen an Gebäuden, Umstellung von Heizungen etc. durchzuführen.
Die Stiftung Wohnungshilfe bietet hierzu aufgrund ihrer Satzungszwecke eine Möglichkeit, Familien mit geringem Einkommen, die Eigentümer von Immobilien sind, zu fördern. In Wohngebieten, in denen aufgrund der sozialen Struktur Eigentümer nicht in der Lage sind, die notwendigen Sanierungen zu finanzieren, kann die Stiftung Wohnungshilfe bei Veränderung oder Ergänzung der Förderrichtlinien Hilfen gewähren. Gleiches gilt im Mietwohnungsbau.