Antrag zum Hochzeitshaus
Zum Hochzeitshaus Hameln beantragt die FDP-Fraktion:
Es soll unter Einbeziehung der HWG GmbH und der GSW GmbH geprüft werden, ob durch die Übertragung des Hochzeitshauses (Erbpacht oder Eigentum) an die städtische GSW GmbH oder HWG GmbH eine wirtschaftliche und zeitnahe Realisierung der Wiederherstellung der Nutzung des Hochzeitshauses erreicht werden kann.
Begründung: Seit dem 1. Oktober 2007 ist das Hochzeitshaus in wesentlichen Teilen geschlossen. Im Haushaltsentwurf 2024 und Folgejahre sind für das Hochzeitshaus außer der Fortführung der Dachsanierung, notwendig geworden durch Planungsfehler beim Umbau zur EWR, keinerlei Mittel eingeplant. Der für die Bedeutung des historischen Gebäudes, die Belebung der Altstadt und den Tourismus in Hameln dringend notwendige Ausbau ist damit auch für die nächsten Jahre ausgeschlossen. Es ist z.Zt. auch nicht absehbar, dass sich in den dann folgenden Jahren eine andere wirtschaftliche Situation für die Stadt Hameln ergibt. Aus diesem Grund muss nach einer anderen Lösung gesucht werden, um die Nutzung des Hochzeitshauses, eine Perle der Weserrenaissance, innerhalb der nächsten Jahre zu realisieren. Die Prüfung mit der städtischen Gesellschaft soll möglichst nur unter der Vorgabe erfolgen, dass grundsätzlich das Standesamt und ein Bürgersaal bei Planungen berücksichtigt werden sollen. Die HWG oder GSW ist hierfür der geeignete Partner, das Projekt mit eigenen Kräften zu realisieren. Hierfür sprechen insbesondere die rechtliche Nähe und Verbundenheit als städtische Gesellschaft sowie die hervorragend realisierten Projekte, wie „Alte Feuerwache“, Bailey-Park, Fontanequartier uvm..