Abgabe für Grundstückseinfahrten ???

Keine Sondernutzungsgebühr für Grundstückseinfahrten !

Die FDP lehnt jährliche Abgabe für Grundstückseinfahrten ab.

Der Rat der Stadt Hameln hat mit der Mehrheit beschlossen, dass ab 2023 für Grundstückseinfahrten eine jährliche Sondernutzungsgebühr zu zahlen ist. Dies gilt für Grundstückseinfahrten ab einer Breite von über 3 Metern bei Einfamilienhäusern sowie ab 5 Metern bei Mehrfamilienhäusern.

Auch für Gewerbegrundstücke gilt die neue Satzung!

Für bestehende Einfahrten gibt es keinen Bestandsschutz. Die Eigentümer müssen nach der neuen Satzung jedoch erst ab 2034 die Abgabe dann jährlich zahlen. Ihnen soll Gelegenheit gegeben werden, bis dahin die Einfahrten bei Bedarf zu ändern, um die Abgabe nicht zahlen zu müssen. Auch kann eine Befreiung ganz oder teilweise erfolgen, wenn eine Fahrprobe vor Ort ergibt, das aus fahrtechnischen Gründen eine breitere Zuwegung notwendig ist.

Kritik gab es von der FDP-Ratsfraktion, die diese neue jährliche Abgabe ablehnt.

„Die Grundstückseigentümer zahlen bereits hohe Grundsteuern und sollten nicht noch zusätzlich belastet werden. Der Verwaltungsaufwand steht in keinem Verhältnis zu den Mehreinnahmen“, so der Fraktionsvorsitzende Rüdiger Zemlin.

„Zur notwendigen Haushaltskonsolidierung sei die FDP allenfalls bereit, bei neuen, breiteren Grundstückseinfahrten einer einmaligen Sondernutzungsabgabe zuzustimmen, wie diese auch von anderen Gemeinden erhoben werde“, so Rüdiger Zemlin.

Die Mehrheit des Rates wollte diese Änderung nicht und beschloss den von der Verwaltung vorgeschlagenen Satzungsentwurf.

Rüdiger Zemlin  für die FDP-Ratsfraktion